Webinar: Betriebskostenvorauszahlung 2023
- Heizkostenexplosion, Gaspreisbremse & Co.
Ihre Mieterinnen und Mieter müssen jetzt mit drastischen Erhöhungen ihrer Vorauszahlungen für Heizung/Warmwasser rechnen, sie werden aber ab März 2023 vom Staat durch die Gas- und Wärmepreisbremse entlastet – rückwirkend ab 01.01.2023. Zusätzlich gibt es die beschlossene Strompreisbremse.
Auf Sie als Vermieter kommt damit die Aufgabe zu, die Vorauszahlungen für 2023 so zu bemessen, dass Ihre Mieter nicht erneut hohe Nachzahlungen treffen und Ihr Unternehmen nicht noch stärker in Vorleistung gehen muss. Da stellen sich ganz praktisch folgende Fragen:
- Wie beeinflusst die Gaspreisbremse das Mietverhältnis?
- Die Kosten für Heizung/Warmwasser setzen sich zukünftig aus zwei Teilen zusammen: den preisgedeckelten 80 % des Vorjahresverbrauchs und dem zu erwartenden Mehrverbrauch, für den der hohe Vertragspreis zu zahlen ist. Was folgt daraus für die sachgerechte Kalkulation des Gesamtbetrags?
- Wie berücksichtigen Sie die vom Staat erwarteten Einsparungen beim Gas- und Wärmeverbrauch bei der Bemessung der Vorauszahlung?
- Ein konkret begründeter Sicherheitszuschlag ist möglich – aber wieviel Euro sind angemessen, welche Anforderungen sind an die Begründung zu stellen?
- Welche Informationspflichten als Vermieter haben Sie gegenüber Ihren Mietern in Sachen Dezember-Soforthilfe und Jahresabrechnung?
- Dürfen Sie als Vermieter ggf. die Betriebskosten innerhalb einer Abrechnungsperiode erneut bzw. mehrfach anpassen?
- Empfohlen wird die einvernehmliche Erhöhung mit dem Mieter, doch wie kann diese zielführend vermittelt und rechtssicher bewirkt werden?
Diese und weitere Fragen für Ihre Abrechnungspraxis erörtert unser Betriebskostenexperte, RA Henry Naeve, mit Ihnen auf dem aktuellen Stand des Geschehens bzgl. Gesetzgebung und Umsetzung.
Inhalt
- Kostenentwicklung Heizung und Warmwasser – Ausblick und Auswirkungen auf die
Betriebskosten
- Gas- und Wärmepreisbremse – rechtliche Konstruktion und Umsetzung in der wohnungswirtschaftlichen Praxis
- Kalkulationsbeispiele für die Entlastungseffekte
- Konstruktion und Effekte der Strompreisbremse
- Flankierende Maßnahmen für Härtefälle
- Informationspflichten des Vermieters
- Regelungen zur unterjährigen Anpassung von Vorauszahlungen
- Einseitige Erhöhungen gem. § 560 IV BGB
- Einvernehmliche Regelungen mit dem Mieter
Ziel
Die Teilnehmenden setzen sich mit den betriebskostenrechtlichen Fragen der steigenden Energiekosten, den geplanten Entlastungsmaßnahmen und den Konsequenzen für den rechtssicheren Umgang mit den Vorauszahlungen auseinander.
Teilnehmerkreis
Betriebs- und Heizkostenabrechner*innen
Kundenbetreuer*innen / Sachbearbeiter*innen
Führungskräfte des Bestandsmanagements
Juristen/Juristinnen
Geschäftsführung / Vorstand