Wer ein E-Auto fahren will, braucht eine Ladestation – möglichst zuhause auf dem eigenen Parkplatz oder in der Tiefgarage. Wohnungseigentümer haben seit der WEG-Reform 2020 einen Rechtsanspruch auf eine derartige Installation. Trotzdem muss die Eigentümergemeinschaft mitmachen. Da schauen alle auf den WEG-Verwalter, der die Beteiligten mit ihren unterschiedlichen Interessen zusammenbringen soll. Worum geht es z.B.?
Unsere WEG-Expertin, Frau RAin Dr. Melanie Kruse, macht Sie mit den praktischen Anforderungen und den Regelungen des WEG-Rechts vertraut, die Sie als Verwalter beim Ausbau von Ladestationen kennen müssen. Sie diskutiert mit Ihnen Muster-Beschlussvorlagen für die Eigentümerversammlung.
Die Teilnehmenden lernen die rechtlichen Anforderungen kennen, die für die Installation einer Ladeinfrastruktur gemäß WEG maßgeblich sind.
Mitarbeiter*innen und Führungskräfte von WEG-Verwaltungen
Kaufmännische und technische Führungskräfte von Immobilienunternehmen
Vorstände/Geschäftsführungen