Rückwirkend zum 01.01. kommt im März 2023 die staatliche Gas-, Wärme- und Strompreisbremse. Durch sie sollen Ihre Mieter*innen im Falle hoher Nachforderungen oder stark steigender Vorauszahlungen finanziell entlastet werden.
Für Sie wird das jede Menge unerwarteter Arbeit bedeuten, denn die Wohnungsverwaltung ist das entscheidende Bindeglied zwischen Versorgungsunternehmen und Mietern als Endverbrauchern. Es geht z.B. um Fragen wie:
Rechtsanwalt Thomas Poppendieck ist Experte für Forderungs- und Sozialmanagement. Er wird Ihnen praktische Handlungsmöglichkeiten für die Bewältigung der anstehenden komplexen Verwaltungsaufgaben vermitteln.
Die Teilnehmenden lernen die Bestimmungen zur Umsetzung der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse und die daraus resultierenden Anforderungen an die Verwaltungs- und Abrechnungspraxis kennen.
Kaufmännische und technische Mitarbeiter*innen des Bestandsmanagements
Führungskräfte des Bestandsmanagements