Um den dramatischen Anstieg der Heizkosten auch für die Wohnungseigentümergemeinschaften abzumildern, hat der Bundestag jetzt die Gaskosten-Soforthilfe beschlossen. Das Gesetz zur Gaspreisbremse 2023 soll in Kürze folgen.
Auf Sie als Verwalter*in kommen damit unerwartete Aufgaben zu: Wenn die Eigentümergemeinschaft Vertragspartnerin des Versorgungsunternehmens ist, müssen Sie tätig werden, damit die Heizkostentlastungen bei den einzelnen Eigentümern ankommen. Da sind viele praktische Fragen mit verbunden:
Rechtsanwältin Frau Dr. Kruse ist Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht und wird Ihnen praktische Tipps für die Bewältigung der jetzt anstehenden Anforderungen an Ihre Verwaltungspraxis vermitteln.
Die Teilnehmenden erhalten die aktuellen Informationen zu den Regelungen der Gas- und Wärmepreisbremse und Anleitungen für ihre Umsetzung in der Verwaltungspraxis.
Kundenbetreuer*innen / Sachbearbeiter*innen / Führungskräfte der WEG-Verwaltung
Makler*innen / Immobilienverwalter*innen