Die EnSimiMaV verpflichtet Eigentümer seit dem 1. Oktober 2022 u.a. dazu, Gasheizungen überprüfen und optimieren zu lassen. Vermieter stehen nun vor einem bunten Strauß praktischer Umsetzungsfragen. Ist im Zuge der Prüfung und Optimierung der Heizung eine Störung des Mietgebrauchs zu erwarten, so steht ein Unterlassungsanspruch des Mieters im Raum. Nur nach einer ordnungsgemäßen Ankündigung kann ein Mieter zur Duldung verpflichtet sein. Unterbleibt die Heizungsoptimierung, birgt dies betriebskostenrechtliches Konfliktpotenzial. Schließlich stellt sich die Kostenfrage. Heizungsoptimierungen können als energetische Modernisierung bzw. wegen gesetzlicher Verpflichtung privilegiert umlagefähige Modernisierungen sein.
Die meisten Fragen sind bislang ungeklärt, weshalb hinreichend abgesicherte Aussagen derzeit kaum möglich sind. Dementsprechend kann dieser Kurs lediglich ausgewählte juristische Problembereiche aufzeigen und auf verschiedene Lösungsansätze hinweisen.
Philipp I. Lee, LL.M., beleuchtet mit Ihnen praxisrelevante Rechtsfragen in einem brandaktuellen Themengebiet. Mangels gesicherter Erkenntnisse sind abschließende, belastbare Aussagen bislang zwar kaum möglich. Der Kurs bietet jedoch eine erste Orientierung zur Bewältigung von Praxisproblemen, mit denen Vermieter aktuell unausweichlich konfrontiert sind.
Die Teilnehmenden erhalten einen systematischen Überblick über die Pflichten aus der EnSimiMaV. Ansätze und Maßstäbe für die mietrechtliche Einordnung jener Vorgaben werden aufgezeigt und auf dieser Basis Umsetzungsoptionen diskutiert.
Kundenbetreuer*innen / Sachbearbeiter*innen
Makler*innen / Immobilienverwalter*innen
Leitung / Geschäftsführung / Vorstand