Seminar: Neues Mietrecht 2024

- Was ändert sich für Ihre Verwaltungspraxis?

Inflationsdruck, Klimaschutz und Energiekrise beeinflussen auch die Entwicklung der Mietrechtspraxis erheblich. Sowohl dafür als auch für die Fragen aus dem Alltagsgeschäft der Immobilienverwaltung müssen rechtssichere und praktische Antworten gefunden werden. Dazu will unsere Veranstaltung beitragen. Sie hilft Ihnen, auf die Anforderungen neuer Gesetze und Urteile oder neue Problemlagen erfolgreich zu reagieren, z.B. bei Fragen wie:

  • Wann ist die Berufung auf die fehlende Schriftform eines formbedürftigen Mietvertrages unzulässig?
  • Wann liegt eine erlaubte Gebrauchserweiterung von Gemeinschaftseinrichtungen oder bloß eine widerrufliche Gestattung vor?
  • Kann der Vermieter den Anschluss an eine im Haus bereits installierte zentrale Heizungsanlage anstelle der Reparatur der Gasetagenheizung durchsetzen?
  • Kann ein Mieter, über den sich Mitbewohnende beschwert haben, vom Vermieter Auskunft über die Person der Beschwerdeführer verlangen?
  • Kann der Mieter die Miete wegen nachteiliger Folgen von Modernisierungen, die mit den Maßnahmen unvermeidbar verbunden sind, mindern?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Vermieter wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen Schadenersatz in Höhe fiktiver Kosten verlangen?
  • Muss der Vermieter die Begründung eines modernisierungsbedingten Mieterhöhungsverlangen nach einzelnen Gewerken aufgliedern?
  • Muss der Vermieter beim modernisierungsbedingten Mieterhöhungsverlangen auch ersparte zukünftige Instandsetzungskosten abziehen?
  • Wann verstoßen Bewirtschaftungsmaßnahmen, die vor Abschluss eines Mietvertrages vorgenommen wurden, gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot?
  • Diskutieren Sie diese und weitere Fragen aus Ihrer Vermietungs- und Verwaltungspraxis mit unserem Mietrechtsprofi Herrn Dr. Matthias Meyer-Abich.


    Inhalt

    • Neues „Heizungsrecht“ – was ändert sich z.B. beim Wirt-schaftlichkeitsgebot
    • Neue Anforderungen bei Abschluss und Änderungen des Mietvertrags
    • Mietgebrauch – Rechte und Pflichten des Mieters
    • Gewährleistung und Haftung des Vermieters
    • Modernisierungsankündigung und Mieterhöhung
    • Abgrenzung von Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwand
    • Aktuelle Rechtslage zu Schönheitsreparaturen
    • Streitfragen um Erlaubnis und Gestattung
    • Aktuelle Fragen zur Betriebskostenabrechnung
    • Neuerungen zum Kündigungsschutz bei Zahlungsrückständen

    Ziel

    Die Teilnehmenden lernen die aktuellen Gesetzesänderungen und die Tendenzen der Rechtsprechung kennen und erhalten Tipps, wie sie ihre Verwaltungspraxis erfolgreich auf die neuen Bedingungen einstellen können.

    Teilnehmerkreis

    Vorstände, Geschäftsführer*innen, leitende Angestellte und Juristen*innen, Mitarbeiter*innen der kaufmännischen und technischen Wohnungsverwaltung


Dauer / Netto-Zeit

9-17 Uhr / 7 Std.
Unsere Veranstaltung vermittelt Kenntnisse gemäß der Weiterbildungsverpflichtung nach MaBV (§§ 34c, GewO, 15b Absatz 1 MaBV)

Termine und Orte



Referent

Herr RiAG Dr. Matthias Meyer-Abich

Preis

€ 450,00 zzgl. MwSt. inkl. Vollverpflegung und Seminarunterlagen