Achtung: Neu eingebaute Heizungen müssen perspektivisch zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden – so die neuen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)!
Das Heizungsgesetz bringt zudem praxisrelevante Neuerungen in den BGB-Vorschriften zu Modernisierungen, die ab 01.01.2024 gelten werden. Der Gesetzgeber flankiert die 65 %-Vorgabe des GEG unter anderem mit dem neuen Tatbestand einer GEG-Heizungsanlagenmodernisierung und einer daran anknüpfenden, besonderen Umlagemöglichkeit. In unserem Webinar geht es darum und um viele weitere Fragen, vor denen Sie als Vermieter jetzt im Hinblick auf Modernisierungsmaßnahmen stehen, z.B.:
Philipp I. Lee, LL.M., stellt Ihnen das neue Modernisierungsmietrecht übersichtlich strukturiert, praxisorientiert und anhand von Beispielen vor. Grundlegende Vorkenntnisse zum bisherigen Modernisierungsrecht sind für Sie von Vorteil.
GEG-Heizungsanlagenmodernisierung
Besondere Umlagemöglichkeit für Heizungskosten
Beispiele und Hinweise für die Vermietungspraxis
Die Teilnehmenden erhalten einen systematischen Überblick über das neue Modernisierungsmietrecht für Heizungsanlagen im Kontext der bisherigen Regelungen sowie die praktischen Auswirkungen auf Ankündigung, Durchführung und Kostenumlage.
Kundenbetreuer:innen / Sachbearbeiter:innen
Makler:innen / Immobilienverwalter:innen
Leitung / Geschäftsführung / Vorstand
Gesamtnettozeit: 2,5 Std.