Jedes Jahr ab Ende September die gleiche „Wasserstandsmeldung“ vom Mieter im Altbestand: Schimmelalarm!
Das bedeutet für Sie als Vermieter sechs Monate Stress, Personalbindung, Konflikte mit Mietern, Anwälten und Mieterschutzbund sowie Einbußen an Substanz und Ertrag. Wenn Sie dieses Prozedere nicht hinnehmen möchten und auch nicht vorhaben, irgendwie durchzuhalten, bis die Außentemperaturen wieder freundlich sind, dann brauchen Sie praktisch erprobte Herangehensweisen, z.B. zu Fragen wie:
Unser Rechts- und Schimmelexperte aus der Wohnungswirtschaft, Herr Bannasch, zeigt Ihnen, wie Sie beim Schimmelalarm effektiv handeln können und hohe Schäden für Ihre Kasse und Ihren Bestand vermeiden.
Die Teilnehmenden erhalten Handlungsempfehlungen und Praxistipps für den Umgang mit der Schimmelproblematik, sodass sie fehlerhafte Maßnahmen vermeiden und das Problem nachhaltig ohne Folgekosten gelöst werden kann.