Aufgrund der wechselhaften BGH-Rechtsprechung der letzten 10 Jahre stellt sich erneut die Frage: Sollte renoviert oder unrenoviert vermietet werden und wie sind die Folgen und die Risiken aus der Sicht des Vermieters? Wer renoviert vermietet, sollte die begründete Hoffnung haben, dass seine Klausel vor Gericht auch hält.
In unserem Fachgespräch geht es z.B. auch um folgende Themen:
Darüber und über Ihre speziellen Fragen können Sie mit unserem Mietrechtsexperten, Richter am Amtsgericht Dr. Matthias Meyer-Abich, in unserem Fachgespräch diskutieren.
Die Teilnehmenden lernen anhand der Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung,
Vorstände und Geschäftsführer*innen, leitende Angestellte und Personen mit juristischer Ausbildung
Mitarbeiter*innen der kaufmännischen und technischen Wohnungsverwaltung