Fachgespräch: Schönheitsreparaturen gerichtsfest?!

- Langfristige Lösungen statt dauerhaftem Schaden

Warum sind fast alle Klauseln unwirksam? Wie wirkt sich das bei Neubauten aus? Sollte ansonsten renoviert oder unrenoviert vermietet werden und wie sind die Folgen und die Risiken aus der Sicht des Vermieters? Wer renoviert oder neu gebaut vermietet, sollte sicherstellen, dass seine Klausel vor Gericht Chancen hat zu halten. In unserem Fachgespräch geht es z.B. auch um folgende Themen:


  • „Wasserdichte“, gerichtsfeste Renovierungsklauseln – gibt es das?
  • Laufende Schönheitsreparaturen – wie oft muss renoviert werden, woran kann man die Fälligkeit der Renovierungspflicht festmachen?
  • Übergabezustand: besser renoviert oder unrenoviert?
  • Rückgabe desolat – müssen Bohrlöcher verschlossen und muss die Wohnung (grund)gereinigt werden?
  • Unwirksame Klauseln: Heilungsmöglichkeiten; was tun?
  • Was heißt „fachgerecht“? Geht auch handwerksgerecht?
  • Renovierte Übergabe ohne Streichen – was bedeutet „Gesamteindruck“?
  • Wann muss der Vermieter renovieren – wer muss welchen Anteil zahlen und wer renovieren, wenn die Klausel unwirksam ist?
  • Ablösevereinbarungen zwischen Vor- und Nachmieter – wann hat der Vermieter daraus Rechte, was muss beachtet werden?
  • Schäden oder unterlassene bzw. mangelhafte Schönheitsreparaturen – wann brauchen Sie keine Frist zu setzen?
  • Welche Klauseln sind unwirksam, wo ist die Rechtsprechung noch unklar?
  • Schlussrenovierungspflicht des Mieters – können Sie das trotz unwirksamer Klausel anlässlich der Wohnungsabnahme vereinbaren?
  • Renovierung bei unwirksamer Klausel – wann haftet der Vermieter?

Darüber und über Ihre speziellen Fragen können Sie mit unserem Mietrechtsexperten, Richter am Amtsgericht Dr. Matthias Meyer-Abich, in unserem Fachgespräch diskutieren.


Inhalt

Schönheitsreparaturen

  • Neuestes vom BGH
  • Wechselseitige Zahlungsansprüche
  • Voraussetzungen, Fälligkeit und Fristenpläne
  • Unrenoviert übergebene Wohnungen und die Folgen
  • Individuelle Regelungen
  • Unwirksame Übertragung
  • Schadensersatz wegen unterlassener oder unfachmännischer Renovierung
  • Rechtssichere Abnahme- und Übergabeprotokolle
  • Fristsetzung und Ausnahmen

Vertragsabwicklung

  • Geschuldeter Zustand bei Rückgabe der Mieträume
  • Rückbaupflichten des Mieters
  • Wohnungsabnahme und Schlüsselrückgabe
  • Abnahmeprotokoll und Rügeverlust
  • Aufrechnung und Verjährung

Ziel

Die Teilnehmenden lernen anhand der Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung,

  • wann und wie sie ihre Mieter:innen heute noch zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichten und
  • wie sie ihre Ansprüche form- und fristgerecht durchsetzen können.

Zielgruppe

Vorstände und Geschäftsführer:innen, leitende Angestellte und Personen mit juristischer Ausbildung

Mitarbeiter:innen der kaufmännischen und technischen Wohnungsverwaltung


Termine

StandortHamburg
TrainerHerr RiAG Dr. Matthias Meyer-Abich
Preis
485,00 € pro Person
zzgl. MwSt. inkl. Vollverpflegung, Seminarunterlage und Teilnahmebestätigung
Zeiten und Orte

Gesamtnettozeit: 7 Std.


16.09.2024, 09:00 - 17:00 Uhr
Hotel Hafen Hamburg
Seewartenstraße 9, 20459 Hamburg
StandortBerlin
TrainerHerr RiAG Dr. Matthias Meyer-Abich
Preis
485,00 € pro Person
zzgl. MwSt. inkl. Vollverpflegung, Seminarunterlage und Teilnahmebestätigung
Zeiten und Orte

Gesamtnettozeit: 7 Std.


23.09.2024, 09:00 - 17:00 Uhr
Cosmo Hotel Berlin Mitte
Spittelmarkt 13, 10117 Berlin

Unsere Veranstaltung vermittelt Kenntnisse gemäß der Weiterbildungsverpflichtung nach MaBV (§§ 34c, GewO, 15b Absatz 1 MaBV)