900.000€ DSGVO-Bußgeld wegen verspäteter Datenlöschung

Teamplan News

Ausgangspunkt des Verfahrens

Der Fall „Deutsch Wohnen“ ging 2019 als erster Fall in Deutschland mit einer sehr hohen Geldbuße nach DSGVO durch die Presse. Damals war von der Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Mio. Euro insbesondere wegen Verstößen gegen die Pflicht zur Datenminimierung sowie der Begrenzung der Speicherdauer personenbezogener Daten (Löschpflichten) verhängt worden.

Das Landgericht Berlin I (Urteil vom 09.06.2026 – 526 OWi LG 1/20) hat nun – nachdem der Fall zwischenzeitlich bereits dem KG als zweiter Instanz und auch dem EuGH vorlag – ein Bußgeld bestätigt, dieses aber auf 900.000 Euro abgesenkt. 

 

Kernproblem des Falls

Im Mittelpunkt stand die Frage, wie lange Vermieter personenbezogene Daten ehemaliger Mieter aufbewahren dürfen. Nach Auffassung des Gerichts hatte das Unternehmen seine IT- und Archivsysteme nicht ausreichend an die Anforderungen der DSGVO angepasst. Dadurch wurden auch nach Beendigung von Mietverhältnissen weiterhin sensible Unterlagen wie Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und Ausweiskopien gespeichert, obwohl diese längst hätten gelöscht werden müssen.

 

Rechtliche Bewertung des Gerichts

Das Gericht stellte fest, dass die Verstöße nicht nur auf organisatorische Umstellungsprobleme im Zuge der DSGVO-Einführung zurückzuführen waren. Vielmehr seien die gesetzlichen Löschpflichten klar erkennbar und technisch umsetzbar gewesen, jedoch nicht konsequent umgesetzt worden. In einzelnen Konstellationen ging die Kammer sogar von vorsätzlichen Verstößen aus. Bei der Festsetzung der Geldbuße berücksichtigte das Gericht, dass sich das Unternehmen in einer Übergangsphase nach Inkrafttreten der DSGVO befand und externe Berater zur Umsetzung eingebunden hatte. Vor diesem Hintergrund wurde das ursprünglich deutlich höhere Bußgeld erheblich reduziert und auf 900.000 Euro festgesetzt.

 

Bedeutung für Vermieter und Wohnungsunternehmen

Für Vermieter hat die Entscheidung erhebliche praktische Relevanz. Sie zeigt, dass der Umgang mit Mieterdaten nicht nur eine formale Datenschutzfrage ist, sondern ein erhebliches finanzielles Risiko birgt. Besonders die Verwaltung von Altakten und digitalen Mieterprofilen erfordert klare Löschkonzepte und funktionierende IT-Prozesse.

 

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