Neues von Teamplan

E-Mobilität in der WEG

schon gewusst

Eine brandaktuelle Information für alle WEG-Verwalter*innen: Wussten Sie schon, dass E-Autos durch einen WEG-Beschluss nicht verboten werden können?

Seit der WEG-Reform hat ein Wohnungseigentümer einen individuellen Anspruch auf bauliche Veränderungen zum Laden eines Elektrofahrzeugs (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG).
In einer Wohnungseigentümerversammlung in Wiesbaden wurde versucht, dies zu umgehen, indem durch einen Beschluss das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage verboten wurde. Zur Begründung wurde angeführt, dass von den Lithium-Ionen-Akkus in den Fahrzeugen eine erhöhte Brandgefahr ausgehe und der Brand eines solchen Fahrzeugs wesentlich schwieriger zu löschen sei als der eines benzinbetriebenen Autos.
Hierzu entschied das Amtsgericht Wiesbaden (Urteil vom 04.02.2022 - 92 C 2541/21), dass ein solcher Beschluss unwirksam ist, da er mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung nicht vereinbar sei. Denn dieser Beschluss mache den Rechtsanspruch eines Eigentümers auf Einbau einer Ladestation zunichte und verstoße damit gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der WEG-Reform. Dabei sei auch egal, ob die Brandgefahr bei Elektrofahrzeugen tatsächlich größer ist als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor oder nicht.

Wie Sie als WEG-Verwalter rechtssicher mit dem Thema E-Mobilität umgehen, erfahren Sie in unserem neuen Webinar „Elektromobilität im WEG-Recht“.