GMG 2026: Was das neue Gesetz für Vermieter wirklich bedeutet

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Was steckt hinter dem Gebäudemodernisierungsgesetz?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) gehört zu den wichtigsten wohnungs- und energiepolitischen Gesetzesvorhaben des Jahres 2026. Die Bundesregierung hat am 25. Februar 2026 ein Eckpunktepapier vorgestellt, das die Grundlage für das neue Gesetz bildet. Ziel ist es, das bisher stark diskutierte „Heizungsgesetz“ abzulösen und die Regelungen rund um Heizung, Energieeffizienz und Klimaziele in einem neuen gesetzlichen Rahmen zu bündeln.

Nach langem politischem Ringen zeichnet sich nun konkret ab, wie dieser Rahmen aussehen könnte: Ende April 2026 haben sich Union und SPD auf zentrale Punkte verständigt. Damit ist der Weg frei für einen Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr.

 

Heizungsgesetz komplett abgeschafft?

Auch wenn das Heizungsgesetz formal abgeschafft werden soll, verschwinden die bisherigen Anforderungen nicht vollständig. Viele Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden in angepasster Form in das neue GMG überführt. Gleichzeitig verfolgt die Bundesregierung eine neue Leitlinie: Mehr Technologieoffenheit bei gleichzeitig verbindlichen Klimazielen.

 

Mehr Wahlfreiheit bei Heizsystemen

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das zunächst mehr Flexibilität. Die bisher viel diskutierte 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll entfallen, ebenso wie pauschale Betriebsverbote für Gas- oder Ölheizungen.

Dennoch bleibt der langfristige Klimapfad bestehen. Neue fossile Heizungen müssen künftig schrittweise mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden – ein Konzept, das häufig als „Biotreppe“ bezeichnet wird.

Auch beim Neubau deutet vieles darauf hin, dass keine weiteren Verschärfungen der Energieeffizienzstandards geplant sind.

 

Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern

Damit Mieterinnen und Mieter vor hohen Nebenkosten geschützt werden, hat die Koalition sich nun auf eine Aufteilung des Kostenrisikos geeinigt.  Künftig sollen Vermieter stärker an Nebenkosten beteiligt werden, wenn sie sich für fossile Heizsysteme entscheiden. Vorgesehen ist eine Aufteilung der Kostenrisiken, bei CO₂-Abgaben, Netzentgelten und Brennstoffen. 

Gleichzeitig sind weitere Detailfragen offen – etwa zur konkreten Ausgestaltung, zu Ausnahmen (z. B. Härtefallregelungen für günstige Bestandsmieten) und zur praktischen Umsetzung im Mietrecht.

Unsere Empfehlung
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