Jobcenter zahlt nach Tod weiter die volle Miete

Teamplan News
Fachleute am Tisch

Anpassung der Mietübernahme durch das Jobcenter

Die Höhe der angemessenen Miete, die vom Jobcenter übernommen wird, richtet sich nach der Anzahl der Personen, die in einer Wohnung zusammenleben.

 

Auswirkungen eines Todesfalls auf die Mietübernahme

Verstirbt eine Person im Haushalt, verringert sich die Anzahl der Bewohnerinnen, wodurch sich auch die Angemessenheitsgrenze für die Miete ändert. Dies kann dazu führen, dass die Wohnung für die verbleibenden Mitbewohnerinnen als zu teuer gilt und das Jobcenter nicht mehr die volle Miete übernimmt.

 

Neue Regelung: Weiterzahlung der vollen Miete

Ab dem 01.01.2023 übernimmt das Jobcenter die Miete für mindestens ein weiteres Jahr in voller Höhe – selbst wenn die Miete für die reduzierte Anzahl an Bewohner*innen eigentlich unangemessen hoch ist. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn die verstorbene Person allein gelebt hat.

 

Weitere Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz

Diese Anpassung ist nur eine von vielen Neuerungen, die durch das Bürgergeld-Gesetz eingeführt wurden. Welche weiteren Regelungen für Sie als Vermieter relevant sind, erfahren Sie in unserem aktuellen Webinar: Neues Bürgergeld, Wohngeldreform & Co. 

 

Zum Webinar