Konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung

Teamplan News
schon gewusst

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bedarf der Zustimmung der Mieterinnen und Mieter. Wird die Zustimmung nicht erklärt, muss diese durch entsprechende Klage vor Gericht erzwungen werden.

Es kommt auch vor, dass zwar keine ausdrückliche Zustimmung erklärt wird, jedoch die erhöhte Miete ab dem geforderten Zeitpunkt geleistet wird.

Hierzu hat der BGH entschieden, dass eine Zustimmung zur Mieterhöhung formlos und sogar durch konkludentes Verhalten möglich ist. Im Falle der Zahlung der höheren Miete, könne eine dreimalige Zahlung der erhöhten Miete als konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung gewertet werden, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung bedarf (BGH, Beschluss vom 30.01.2018 - VIII ZB 74/16).

Wenn die erhöhte Miete dreimal hintereinander gezahlt wird, ist eine Klage auf Zustimmung somit nicht erforderlich.

Mehr zum Thema Mieterhöhung erfahren Sie in unseren Webinaren Mieterhöhung kompakt - Ortsübliche Vergleichsmiete erfolgreich nutzen oder Mieterhöhung aktuell - die rechtssichere Anleitung.