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Wenn Vermieter die Wohnung renovieren müssen

schon gewusst

Wenn Vermieter die Wohnung renovieren müssen…

Grundsätzlich liegt die Instandhaltungspflicht für vermietete Wohnungen bei den Vermieter*innen und sofern eine unrenovierte Wohnung bei Mietbeginn übergeben wurde, können Schönheitsreparaturen nicht durch einen Formularmietvertrag auf die Mieter*innen abgewälzt werden.

Wenn sich der dekorative Zustand durch vertragsgemäße Abnutzung mit der Zeit so verschlechtert, dass Schönheitsreparaturen erforderlich werden, können Mieter*innen daher die Durchführung der Schönheitsreparaturen vom Vermieter im Rahmen der Instandhaltungspflicht verlangen, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Wenn dies seitens der Mieter*innen verlangt wird, müssen diese sich jedoch an den Kosten der Renovierung beteiligen, weil sie dadurch bessergestellt werden, da die Ausführung der Schönheitsreparaturen zu einer Verbesserung des vertragsgemäßen (unrenovierten) Dekorationszustands der Wohnung bei Mietbeginn führt, so der BGH (Urteil vom 08.07.2020 – VIII ZR 270/18). Dieser Kostenbeitrag dürfte laut BGH regelmäßig mit 50% der Renovierungskosten anzusetzen sein.

Neue Optionen für den Übergabezustand und passende Vertragsklauseln erhalten Sie in dem Seminar „Schönheitsreparaturen aktuell“ mit unserem Mietrechtsprofi und Richter, Herr Dr. Meyer-Abich.  
Und alternativ haben wir auch ein Webinar zu diesem Thema: „Abnahme & Übergabe leicht gemacht“.