Weiter mit Bildung gemäß MaBV

Teamplan-Angebot: Von der Weiterbildungspflicht zur Weiterbildung mit Weitsicht...

Als Wohnimmobilienverwalter:in, Immobilienmakler:in oder Person, die unmittelbar an der Vermittlung und Verwaltung mitwirkt, unterliegen Sie einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht. Geregelt ist diese in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit §15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Umfang von 20 Stunden in einem Weiterbildungszeitraum von drei Jahren.
Bei einer Doppeltätigkeit, d.h. Sie sind sowohl als Immobilienverwalter:in als auch als Immobilienmakler:in tätig, müssen Sie insgesamt 40 Stunden nachweisen.

Sie können eigenständig entscheiden, wie Sie die vorgeschriebene "Weiterbildungs-Zeit" innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums verteilen - aber Achtung: Es können jederzeit die jeweils drei vorangegangenen Kalenderjahre geprüft und entsprechende Nachweise durch die Behörde eingefordert werden.

Bei der Überprüfung handelt es sich um eine Holschuld. Das bedeutet, dass die jeweilige Behörde aktiv auf Sie zugeht, um entsprechende Nachweise abzufragen. Die prüfenden Instanzen sind von den Bundesländern geregelt. Teilweise sind es Ordnungs- und Gewerbeämter oder auch die IHK.
Die einzelnen Zertifikate und Nachweise müssen Sie dabei zunächst nicht vorlegen, sondern eine Erklärung abgeben, in der Sie als Gewerbetreibender versichern, dass die Weiterbildungsverpflichtung von Ihnen und ggf. den Mitarbeitenden eingehalten wurde (inkl. der Angabe von Weiterbildungsmaßnahmen mit Datum, Inhalt und Umfang sowie Weiterbildungsanbieter).

Fazit: Am Ende des “Dreijahres-Turnus” müssen Sie immer mindestens 20 Weiterbildungsstunden nachweisen können!

 

Beispiel: Als Wohnungsverwalter:in absolvieren Sie im Jahr 2020 sechs Weiterbildungsstunden. Im Jahr 2021 waren es schon neun, 2022 noch fünf.
Damit haben Sie Ende 2022 die geforderten 20 Stunden erreicht - kein Problem!
Aber vorsicht: Bis Ende 2023 müssen Sie dann mindesten sechs weitere Stunden absolvieren, um Ende 2023 wieder auf 20 Stunden zu kommen.

Seit über 30 Jahren machen wir Seminare und Trainings für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft: Sowohl unsere Präsenz- als auch unsere Online-Seminare erfüllen die Qualitätsanforderungen der MaBV im Hinblick auf die Planung, die systematische Organisation und vor allem auch die Auswahl unserer Trainerinnen und Trainer.

Zum Ende jeder Teamplan-Veranstaltung erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung mit allen erforderlichen Angaben, die Sie bitte mindestens fünf Jahre aufbewahren - und ggf. bei Anordnung der Behörde vorlegen.

Selbstverständlich stehen wir für eine zielgerichtete Beratung hinsichtlich der Weiterbildungsverpflichtung zur Verfügung – egal ob individuell oder für das ganze Unternehmen.

Wir planen Ihre Weiterbildungen mit Weitsicht!