Baustellenlärm vom Nachbargrundstück

Teamplan News
Schon gewusst ?

Dass eine Wohnung frei von Baulärm ist, gehört nicht zum vertragsgemäßen Zustand einer Wohnung. Dies jedenfalls dann nicht, wenn Lärm und Schmutz von einer Baustelle auf einem Nachbargrundstück ausgehen und Sie als Vermieter dagegen nichts unternehmen können, insbesondere selbst keine Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeiten gegen den Baustellenbetreiber haben. Dies hat der BGH zuletzt noch einmal bestätigt (Urteil vom 24.11.2021 – VIII ZR 258/19). Sofern Sie also keine anderslautende Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Mieter getroffen haben, müssen Sie keine Minderung durch den Mieter hinnehmen. Dies gilt freilich nicht, wenn Sie als Vermieter die Baustelle betreiben und die Störung dann selbst in der Hand haben.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Webinar „Mietminderung - berechtigt, überhöht, unberechtigt?