BGH kippt Drei-Angebote-Regel bei Erhaltungsmaßnahmen in der WEG

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Kernaussagen des Urteils

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 27.03.2026 – V ZR 7/25) hat entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr zwingend drei Vergleichsangebote einholen müssen. Im konkreten Fall hatte eine WEG in Wuppertal beschlossen, Fenster auszutauschen und Malerarbeiten durchführen zu lassen, ohne zuvor alternative Angebote einzuholen. Stattdessen beauftragte sie Unternehmen, die bereits mehrfach zuverlässig für die Gemeinschaft tätig gewesen waren. Einzelne Eigentümer fochten diese Beschlüsse an – ohne Erfolg.

 

BGH: Maßgeblich ist die Entscheidungsgrundlage

Der BGH stellte klar, dass Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung eine hinreichende Tatsachengrundlage benötigen. Diese könne jedoch auch darin liegen, dass ein Unternehmen der WEG bereits positiv bekannt ist. Entscheidend sei, dass die Eigentümer eine fundierte Grundlage für ihre Entscheidung haben – nicht zwingend die Anzahl eingeholter Angebote. Damit widerspricht der BGH der bisherigen Praxis vieler Gerichte, Beschlüsse allein wegen fehlender Vergleichsangebote für ungültig zu erklären.

Dabei muss das Angebot wirtschaftlich vernünftig sein. Neben dem Preis spielen auch Faktoren wie Zuverlässigkeit, Qualität der Ausführung, Einhaltung von Zeitplänen sowie der Umgang mit Mängeln eine zentrale Rolle. Gerade diese Aspekte könnten Eigentümer häufig besser beurteilen, wenn sie auf bereits erprobte Dienstleister zurückgreifen.

 

Keine pauschale Pflicht zu drei Angeboten

Die bisherige „Drei-Angebote-Regel“ ist damit kein zwingendes Kriterium mehr. Sie sagt laut BGH wenig darüber aus, ob ein Angebot tatsächlich marktgerecht oder geeignet ist. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall und die konkrete Entscheidungsgrundlage an.

 

Praxishinweis

Beschlüsse bleiben angreifbar, wenn es an einer ausreichenden Informationsbasis fehlt oder Anhaltspunkte für überhöhte Preise bestehen. Allein das Fehlen von Vergleichsangeboten reicht jedoch nicht mehr aus.

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