Wie das neue Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) die Belegeinsicht vereinfacht
Mit dem Inkrafttreten des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) am 01.01.2025 ändern sich die Vorschriften zur Einsicht in Belege für die Betriebskostenabrechnung. Eine zentrale Neuerung: Vermieter können die Belege nun in digitaler Form zur Verfügung stellen, wodurch der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert wird.
Digitales Belegsystem ab 2025
Bisher waren Vermieter verpflichtet, Mietern die Einsicht in Originalbelege oder Papierkopien zu gewähren. Ab 2025 genügt es, diese Dokumente in elektronischer Form bereitzustellen – etwa als PDF-Dateien oder digitalisierte Scans.
Die Bereitstellung kann sogar per E-Mail erfolgen, was den Zugang für Mieter deutlich erleichtert, wobei die Mieter keinen Anspruch darauf haben.
Das Einsichtsrecht der Mieter bleibt bestehen
Obwohl das neue Gesetz die Digitalisierung der Belege ermöglicht, bleibt das Einsichtsrecht der Mieter unberührt. Sie haben weiterhin das Recht, die zur Betriebskostenabrechnung gehörigen Belege einzusehen. Neu ist, dass der Vermieter den Mietern eine digitale Einsicht anbieten darf, ohne dass diese auf die Vorlage der Originaldokumente bestehen können.
Wichtige Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Das Recht auf Belegeinsicht ist nun auch explizit im neuen § 556 Abs. 4 BGB geregelt. Während das Recht bisher lediglich durch die Rechtsprechung aus § 259 BGB abgeleitet wurde, schafft das BEG IV eine klare gesetzliche Grundlage. Dies stärkt vorrangig die Position der Vermieter, da Letztere nun eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit zur digitalen Bereitstellung der Belege haben.
Praxisrelevanz: Weniger Aufwand für Vermieter, flexiblere Einsicht für Mieter
Die Neuregelung bietet vor allem für Vermieter große Vorteile. Sie können Belege jetzt effizienter verwalten und bereitstellen, ohne Papierberge zu erzeugen. Gleichzeitig haben Mieter die Möglichkeit, die Belege bequem von zu Hause aus digital einzusehen. Dies vereinfacht die Kommunikation und spart beiden Seiten Zeit und Aufwand.
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