Neues von Teamplan

Das neue Heizungsgesetz ist da!

GEG 2024

Jetzt ist es tatsächlich da – das lang erwartete neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) wurde am 08.09.2023 vom Bundestag verabschiedet.

Was bedeutet das für Sie als Vermieter?

Mit dem GEG 2024 wird ein entscheidender Schritt zur Erreichung der Klimaschutzziele gegangen.
Damit der Gebäudesektor bis 2045 vollständig klimaneutral werden kann, soll jede neu eingebaute Heizung ab 2024 prinzipiell zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Doch was heißt „prinzipiell“?

Das neue GEG enthält jede Menge Übergangsregelungen und Spezialvorschriften, beginnend damit, dass es zwar zum 01.01.2024 in Kraft tritt, zunächst aber nur für Neubaugebiete.
Die Regeln für neue Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden greifen dagegen erst, wenn Städte, Landkreise und Gemeinden ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben, was bis spätestens 2028 flächendeckend der Fall sein soll.

Dann beginnt die Arbeit für Sie aber richtig:
Welche technischen Lösungen kommen für Ihren Bestand in Betracht, um das Ziel 65 % "Erneuerbare“ zu erreichen?
Welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie im Falle einer Heizungshavarie?
Wie wird Ihre Investition in die Heizungsmodernisierung vom Staat gefördert?
Und wie können Sie die Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen?

Auf diese und viele weitere Fragen geben Ihnen unsere folgenden Webinare die passenden Antworten:
 

  • Wärmepumpen 2024 – das neue Heizungsrecht:
    Praxiswissen zur GEG-Umsetzung

     

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  • Fernwärme 2024 – das neue Heizungsrecht:
    Praxiswissen zur GEG-Umsetzung

     

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  • Neues Modernisierungsmietrecht 2024:
    Was Vermieter beim Austausch der Heizungsanlage beachten müssen…

     

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Wir freuen uns auf Ihre Online-Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Teamplaner

 

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