KI unter Kontrolle: Neue EU-Pflichten ab August

Teamplan News

EU-KI-Gesetz ab August 2025

Ab dem 2. August 2025 gelten in der EU neue Vorschriften für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Anbieter sogenannter General Purpose AI (GPAI), also KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck wie ChatGPT, müssen konkrete Anforderungen erfüllen. Dazu zählen technische Dokumentationen, Transparenz bei Trainingsdaten und die Einhaltung des EU-Urheberrechts.

Pflicht zur Einordnung von KI-Systemen

Die Verordnung unterscheidet zwischen minimalem, hohem und unannehmbarem Risiko. Systeme mit unannehmbarem Risiko, etwa durch manipulative Beeinflussung, sind ab Februar 2025 verboten. Risikoreiche Systeme, zum Beispiel im Personalwesen oder Bildungsbereich, unterliegen einem umfassenden Risikomanagement. Anbieter und Betreiber müssen betroffene Systeme kontinuierlich prüfen, dokumentieren und melden. Endnutzer sind davon nicht erfasst.

Schulungspflicht für Mitarbeiter

Seit Februar 2025 gilt zudem: Alle Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, müssen über ausreichende Kenntnisse verfügen. Unternehmen sind verpflichtet, diese Kompetenzen durch geeignete Schulungen sicherzustellen. Was unter „KI-Kompetenz“ konkret zu verstehen ist, bleibt offen – ein Grundverständnis der Funktionsweise, möglicher Risiken und rechtlicher Rahmenbedingungen sollte aber vermittelt werden.

Sanktionen und Fristen

Für GPAI-Systeme, die vor dem 2. August 2025 eingeführt wurden, gilt eine Übergangsfrist bis 2027. Verstöße gegen die Vorschriften können mit Geldbußen bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden. Weitere Regelungen folgen in den Jahren 2026 und 2027.

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