Wer mit fossilen Brennstoffen heizt, muss seit 2021 eine zusätzliche Abgabe zahlen, die helfen soll, den CO2-Ausstoß in Gebäuden zu senken.
Bisher konnte diese CO2-Abgabe komplett auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden.
Achtung: Seit dem 01.01.2023 gilt nun das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG). Danach sind Vermietende verpflichtet, die Abgabe künftig anteilig zu tragen und dies in der Betriebskostenabrechnung auszuweisen.
Hierzu wurde ein 10-Stufen-Modell eingeführt, wonach Vermietende 0 - 95 % der CO2-Abgabe zu tragen haben. Je höher der Energieverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Gebäudes pro Quadratmeter ist, desto höher ist der Anteil der Vermietenden. Insofern kommt auf Sie künftig ein zusätzlicher Aufwand bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung zu.
Was Sie dabei alles beachten müssen, erfahren Sie in unserem Webinar: Heizkosten 2023: Das neue CO2-Kostenaufteilungsgesetz mit Richter Philipp I. Lee, LL.M.
