Schlüssel einbehalten – teurer Fehler für Vermieter

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Der Fall

Ein Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (Urteil vom 11.09.2025 – 408 C 180/24) zeigt, welche Konsequenzen es haben kann, wenn Vermieter einen Wohnungsschlüssel ohne Zustimmung zurückbehalten. Im entschiedenen Fall hatte die Vermieterin einen Zweitschlüssel einbehalten und die Wohnung der Mieterin sogar mindestens einmal unbefugt betreten, was durch eine entsprechende Videoaufnahme belegt wurde. Das Gericht wertete dieses Verhalten als erheblichen Eingriff in die Rechte der Mieterin – mit spürbaren finanziellen Folgen.

 

Unbefugtes Betreten als erheblicher Mangel

Nach Auffassung des Gerichts liegt bereits dann ein gravierender Mangel der Mietsache vor, wenn Vermieter einen Schlüssel ohne Einwilligung behalten und damit jederzeit Zugang zur Wohnung haben. Entscheidend ist nicht nur das tatsächliche Betreten, sondern schon die latente Gefahr, dass die Privat- und Intimsphäre der Mieter verletzt werden könnte. Diese Unsicherheit beeinträchtigt die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich und rechtfertigt eine Mietminderung.

 

Hohe Mietminderung und Rückzahlungsanspruch

Im konkreten Fall hielt das Gericht eine Mietminderung von 50 Prozent für angemessen. Besonders relevant für die Praxis: Auch wenn Mieter zunächst die volle Miete zahlen, können sie den überzahlten Betrag im Nachhinein zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass ein Mangel vorlag – in diesem Fall rückwirkend ab Mietbeginn. Das Mietverhältnis begann zum 01.01.2023 und endete zum 30.09.2023. Für die Monate Januar bis August musste die Vermieterin daher die Hälfte der Miete an die Mieterin zurückzahlen.

 

Keine Minderung ohne Nutzung der Wohnung

Die Wohnung war von der Mieterin bereits zum 31.08.2023 geräumt und zurückgegeben worden. Für den Zeitraum, in dem die Wohnung bereits geräumt war (hier also September), lehnte das Gericht jedoch eine Mietminderung ab. Ohne tatsächliche Nutzung bestehe keine schützenswerte Privat- und Intimsphäre mehr, sodass auch keine Beeinträchtigung vorliegen kann. Damit entfällt in solchen Fällen die Grundlage für eine Mietminderung.

 

Fazit für Vermieter

Das Urteil macht deutlich, dass der Umgang mit Wohnungsschlüsseln rechtlich sensibel ist. Wer ohne klare Vereinbarung einen Schlüssel zurückbehält oder die Wohnung ohne Erlaubnis betritt, riskiert nicht nur das Vertrauen der Mieter, sondern auch erhebliche Rückzahlungsansprüche.

 

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