Solaranlagen auf dem Balkon

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Im Zuge der aktuellen Energiekrise bitten immer häufiger Mieterinnen und Mieter um Erlaubnis für den Einbau einer Mini-Solaranlage auf dem Balkon, um Energiekosten zu sparen. 

Das AG Stuttgart hat hierzu entschieden, dass Vermieter nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund die Nutzung einer Solaranlage auf dem Balkon versagen können, wenn diese baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht zurückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert ist sowie keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgeht (AG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2021 – 37 C 2283/20). 

Ähnlich hatte schon einmal das AG München vor über dreißig Jahren für eine Terrasse entschieden (AG München, Urteil vom 04.10.1990 – 214 C 24821/90). 

Mehr hierzu erfahren Sie in unseren aktuellen Webinaren: „Energiewende & Mieterstrom“ oder „Einbauten und Umbauten - wenn Mieter Hand anlegen“...