Entscheidung des AG München
Das Amtsgericht München hat entschieden (AG München, Urt. v. 09.07.2025 – 1292 C 17648/23), dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen auf dem Gemeinschaftseigentum befindlichen Zierteich stilllegen und durch eine Bepflanzung ersetzen darf. Die Klage einer Wohnungseigentümerin gegen entsprechende Beschlüsse der WEG blieb erfolglos.
Eine Eigentümerin kämpft um den Erhalt
Vor der Terrasse der Klägerin befand sich seit den 1950er Jahren ein Zierteich auf einer gemeinschaftlichen Grünfläche. Bereits 2018 beschloss die WEG, den Teich stillzulegen und zu bepflanzen. Die konkrete Umsetzung wurde 2023 mit einem weiteren Beschluss festgelegt.
Die Eigentümerin hielt beide Beschlüsse für unwirksam. Sie argumentierte, der Teich sei eine bestehende Gemeinschaftseinrichtung, deren Beseitigung nicht ohne ihre Zustimmung zulässig sei. Zudem werde sie durch die Umgestaltung unbillig benachteiligt, da sich der Teich unmittelbar vor ihrer Terrasse befinde. Außerdem machte sie naturschutzrechtliche Bedenken geltend.
Warum der Zierteich verschwinden darf
Das Gericht stellte fest, dass der Beschluss aus dem Jahr 2018 mangels Anfechtung bestandskräftig geworden sei. Eine Nichtigkeit liege nicht vor, da die WEG grundsätzlich befugt sei, über die Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden.
Entscheidend war zudem, dass der Teich weder in der Teilungserklärung noch in der Gemeinschaftsordnung ausdrücklich als Gemeinschaftseinrichtung festgelegt war. Er gehörte lediglich zur ursprünglichen Gestaltung der Anlage. Daher durfte die WEG ihn durch eine Begrünung ersetzen.
Kein Vetorecht für die Eigentümerin
Zwar sei die Klägerin stärker betroffen als die übrigen Eigentümer, weil sich der Teich unmittelbar vor ihrer Terrasse befinde. Die vorgesehene Bepflanzung stelle jedoch eine gleichwertige und zumutbare Gestaltung des Außenbereichs dar. Ein unzumutbares Sonderopfer oder eine erhebliche Beeinträchtigung liege deshalb nicht vor.
Auch einen Verstoß gegen naturschutzrechtliche Vorschriften konnte das Gericht nicht erkennen.
Unsere Empfehlung
Einen fundierten Überblick über typische Streitfälle innerhalb der Gemeinschaft und praktische Tipps anhand vieler Beispielfälle erhalten Sie in unserem Webinar “Störungen in der GdWE”.
Zum Webinar
