Neues Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 trat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in Kraft und bringt eine bedeutende Änderung für den Abschluss von Gewerberaummietverträgen mit sich: Die bisher notwendige Schriftform wird durch die Textform ersetzt. Damit können Mietverträge zukünftig per E-Mail oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln abgeschlossen werden.
Abschaffung der Schriftform – Was ändert sich konkret?
Bislang galt nach §§ 550, 578 BGB: Gewerbemietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mussten schriftlich abgeschlossen werden, um wirksam zu sein. Eine Unterschrift beider Parteien auf einem physischen Dokument war notwendig, um die Schriftform zu wahren. Seit dem 1. Januar 2025 reicht es, wenn der Vertrag in Textform erfolgt. Das bedeutet, dass Mietverträge fortan per E-Mail, Fax oder andere elektronische Textübermittlungen abgeschlossen und dokumentiert werden können. Eine Unterschrift ist nicht mehr erforderlich.
Was bedeutet Textform?
Die Textform erfordert, dass eine lesbare Erklärung abgegeben wird, die den Absender erkennen lässt und auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Dazu zählen E-Mails, Faxe oder andere elektronische Dokumente. Wichtig ist, dass der Text die Erkennbarkeit des Erklärenden und die inhaltliche Bestimmtheit sicherstellt.
Regelungen zu bestehenden Mietverträgen
Für bereits bestehende Gewerbemietverträge gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr.
Das bedeutet, dass die bisherige Schriftformpflicht für diese Verträge noch bis zum 31. Dezember 2025 Anwendung findet. Vertragsänderungen, die nach dem 1. Januar 2025 vorgenommen werden, können jedoch bereits in Textform erfolgen, auch wenn der ursprüngliche Vertrag noch schriftlich geschlossen wurde.
Rechtsunsicherheiten vermeiden – Klare Dokumentation erforderlich!
Auch wenn die Textform die Flexibilität erhöht, birgt sie potenzielle Risiken. Vermieter und Mieter sollten darauf achten, alle Vereinbarungen klar zu dokumentieren und die Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Denn eine fehlende oder unklare Dokumentation der Kommunikationsinhalte könnte im Streitfall zu Beweisproblemen führen. Klare, eindeutige Formulierungen in E-Mails sind daher essenziell.
Vorteile der neuen Regelung
Die Abschaffung der Schriftform reduziert den bürokratischen Aufwand und erhöht die Flexibilität bei der Vertragsgestaltung. Schnellere Vertragsabschlüsse, geringerer Papieraufwand und die Möglichkeit, digitale Kommunikationsmittel zu nutzen, sind nur einige der Vorteile. Vermieter und Mieter können effizienter agieren und Änderungen an bestehenden Verträgen einfacher umsetzen.
Unsere Empfehlungen
Mit der Umstellung von der Schriftform auf die Textform ab 2025 ergeben sich neue Chancen, aber auch Herausforderungen. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, empfehlen wir unsere Webinare Neues Gewerbemietrecht 2025 oder Gewerberaummietrecht – aktuell, intensiv, kompakt.
