Was gilt bislang und was ändert sich?
Bisher konnten Wohnungseigentümer per Mehrheitsbeschluss eine Online-Teilnahme an Präsenzversammlungen ermöglichen (sogenannte hybride Versammlungen). Die neue Gesetzesänderung führt nun zusätzlich die Möglichkeit ein, Versammlungen vollständig virtuell durchzuführen. Eigentümer können also künftig zwischen Präsenzversammlungen, hybriden Versammlungen und rein virtuellen Versammlungen wählen.
Welche Voraussetzungen gelten für eine virtuelle Versammlung?
Um rein virtuelle Versammlungen zu ermöglichen, müssen die Wohnungseigentümer dies mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen. Die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung muss hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.
Wie lang gilt ein Beschluss zur Durchführung von virtuellen Versammlungen?
Die Erlaubnis, virtuelle Versammlungen durchzuführen ist auf drei Jahre ab Beschlussfassung begrenzt. So sollen neue Wohnungserwerber nicht unbefristet an frühere Beschlüsse gebunden werden. Zudem berücksichtigt die Befristung mögliche Änderungen in den Einstellungen der Wohnungseigentümer zu virtuellen Versammlungen. Die Durchführung von virtuellen Versammlungen muss daher in regelmäßigen Abständen immer wieder neu beschlossen werden.
Kann man künftig auf Präsenzversammlungen ganz verzichten?
Bis Ende 2028 bleibt zunächst die Pflicht bestehen, mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten, sofern die Eigentümer nicht einstimmig darauf verzichten. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt jedoch nicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der in einer virtuellen Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse.
Ab wann gilt diese Änderung?
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats (nächste Sitzung am 27.9.2024) und muss dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Damit steht das Datum des Inkrafttretens noch nicht abschließend fest, aber es wird voraussichtlich wird im Herbst 2024 wirksam werden.
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