Streichen, spachteln, tapezieren – wer muss beim Mieterwechsel renovieren?
Entscheidend ist natürlich, welche konkreten mietvertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden – und ob Ihr Mieter eine renovierte oder unrenovierte Wohnung übernommen hat. Aber auch die wechselhafte Rechtsprechung bringt dann immer wieder neue Regeln der „Schönheit“ ins Spiel…
Unser Seminar schafft Klarheit, wann Sie Schönheitsreparaturen von Ihrem Mieter verlangen können. Es geht z.B. um:
Unser Referent, Herr Harald Krüger, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, wird Ihnen praxisgerechte Lösungen vorstellen.
Schönheitsreparaturen
Vertragsabwicklung
Schadensersatz
Die Teilnehmenden lernen:
Mitarbeiter:innen und Führungskräfte der kaufmännischen und technischen Wohnungsverwaltung
Mitarbeiter:innen der Mahn- und Klageabteilung
Mitarbeiter:innen, die Wohnungsabnahmen durchführen
Gesamtnettozeit: 7 Std.
Gesamtnettozeit: 7 Std.
Gesamtnettozeit: 7 Std.
Gesamtnettozeit: 7 Std.
Gesamtnettozeit: 7 Std.
Gesamtnettozeit: 7 Std.