Über „Schönheit“ lässt sich streiten – aber Schaden bleibt Schaden!
Für Sie als Vermieter gilt das vor allem dann, wenn Ihr Mieter seine Pflichten verletzt und zum Vertragsende – bei Wohnungsrückgabe – eklatante Schäden an der Mietsache zum Vorschein kommen.
Rotwein-, Brand- und Urinflecken auf dem Teppich, Kratzer in PVC und Laminat, Bohrungen in Fliesen, Kacheln oder Türen, Emailleschäden in der Badewanne oder verrauchte Tapeten: Auf alle Fälle sollten Sie eine sichere Antwort haben…
RAin Marai Schlatermund stellt Ihnen konkrete und praktische Antworten vor.
Schadensersatz
Schönheitsreparaturen
Wohnungsabnahme
Beweis- und Prozessfragen
Schadensberechnung
Verjährung der Ansprüche
Die Teilnehmenden lernen, die Ansprüche des Vermieters bei der Wohnungsrückgabe präzise einzuschätzen und Schadensersatzansprüche bei nicht vertragsgemäßem Gebrauch geltend zu machen.
Mitarbeiter:innen der kaufmännischen und technischen Wohnungsverwaltung
Mitarbeiter:innen der Mahn- und Klageabteilung
Mitarbeiter:innen, die Wohnungsabnahmen oder -übergaben durchführen
Gesamtnettozeit: 6 Std.