













Marode oder instabile Balkonbrüstungen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar – Vorsicht Absturzgefahr!
Jedes Jahr ereignen sich bauschadensbedingte Unfälle, die nicht selten zu Verletzten oder sogar Toten führen. Es stellt sich dann die Frage: Wer ist hierfür zur Rechenschaft zu ziehen? Für die Gerichte ist klar, wer als Vermieter oder Eigentümer nicht ausreichend seinen Verkehrssicherungspflichten nachkommt, haftet nicht nur für mögliche Schäden, sondern wird auch strafrechtlich belangt.
Es ist präventives Handeln gefragt. Für die Mieter und auch zur eigenen Absicherung. Es geht z.B. um folgende Praxisthemen:
Unser Referent und Wohnungswirtschafts-Experte, Herr Ulrich Stallmann , wird Ihnen diese Themen anhand realer Fallbeispiele darstellen und mit Ihnen diskutieren, wie Sie erfolgreich und ausreichend Verkehrssicherungspflichten erfüllen und so Ihre Mieter und sich selbst vor Problemen bewahren können. Das Einbringen eigener Erfahrungen ist selbstverständlich erwünscht.
Die Teilnehmenden erhalten praxiserprobte Vorschläge zu Gefährdungsbeurteilung von Balkonen sowie der Organisation und Dokumentation der Aufgaben im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten.
Mitarbeitende und Führungskräfte der Bestandstechnik und des Bestandsmanagements
Hauswart:innen
Gesamtnettozeit: 1,5 Std.
