Die Umlage der Betriebskosten regelt sich bei Gewerbeobjekten in wichtigen Punkten anders als im Wohnraummietrecht – beim Gewerbemietvertrag haben Sie erheblich mehr Gestaltungsspielraum.
Gleichwohl gibt es auch hier jede Menge Streitfragen, mit denen Sie in Ihrer Abrechnungspraxis sorgfältig umgehen müssen, z.B. solche:
Unser Referent, Herr Dr. Meyer-Abich, ist als Amtsrichter für Mietsachen „mitten drin im Geschehen“ und diskutiert mit Ihnen die neuesten Urteile und die sich daraus eröffnenden Lösungsmöglichkeiten für Ihre Abrechnungspraxis.
Die Teilnehmenden lernen die aktuelle Rechtslage für die Abrechnung der Betriebskosten bei Gewerbeobjekten kennen, um auch bei speziellen Problemen rechtssicher vorgehen zu können.
Mitarbeiter:innen der Betriebskostenabteilung sowie der kaufmännischen und technischen Wohnungsverwaltung.
Gesamtnettozeit: 5,5 Std.
Gesamtnettozeit: 5,5 Std.